Wofür ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ?

Das Prinzip ist eigentlich einfach und genial. Wenn ein Gebäude wenig Wärme verliert, benötigt man auch entsprechend weniger Energie, um die Verluste wieder aufzufangen. Aber dieses Prinzip hat leider auch seine Tücken. Durch hochgedämmte Fassaden werden die Verluste minimiert, allerdings wird der notwendige Luftaustausch über die Infiltration blockiert. Infiltration ist der Lufteintritt in das Gebäude über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle.

 

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

 

Wie ist ein Lüftungskonzept aufgebaut ?

Ein Lüftungskonzept besteht aus 2 Teilen :

1.Prüfung, ob für eine Wohnung überhaupt lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.

2.Auswahl, Festlegung und Dimensionierung eines geeigneten Lüftungssystems für ein Gebäude und seine einzelnen Räume.

Wann ist ein Lüftungskonzept Notwendig?

EinLüftungskonzept ist Pflicht, wenn im Rahmen einer Instandsetzung / Modernisierung eines bestehenden Gebäudes mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Mehrfamilienhaus : > 1/3 der Fensterfläche ausgetauscht
Einfamilienhaus ;    > 1/3 der Fensterfläche ausgetauscht  oder > 1/3 der Dachfläche abgedichtet

Wenn aus anderen Gründen ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem bereits eingeplant oder eingebaut ist, dann ist die Anforderung an die Erstellung eines Lüftungskonzeptes bereits erfüllt.

Lüftungskonzept

  Das Prinzip ist eigentlich einfach und genial. Wenn ein Gebäude wenig Wärme verliert, benötigt man auch entsprechend weniger Energie, um die Verluste wieder aufzufangen. Aber dieses Prinzip hat leider auch seine Tücken. Durch hochgedämmte Fassaden werden die Verluste minimiert, allerdings wird der notwendige Luftaustausch über die Infiltration blockiert. Infiltration ist der Lufteintritt in das Gebäude über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Der notwenige Luftaustausch ist von immenser Bedeutung. Fernab von der gesundheitlichen Notwenigkeit, die frische Luft für den Organismus eines Menschen bedeutet, verhindern die hochgedämmten Außenbauteile auch den Abtransport der feuchten Luft. Diese kondensiert an der Innenseite der Außenbauteile und verursacht schlimmstenfalls einen Schimmelpilzbefall.

Der Deutsche Mieterverband hat dokumentiert, dass fast die Hälfte aller Rechtsstreitigkeiten um Mietminderung durch Schimmelpilze ausgelöst werden. Ein Vermieter kann die Verantwortung des aufgetretenen Schadens nicht einfach dem Mieter zuweisen und argumentieren, dass Problem sei durch falsches Lüftungsverhalten verursacht. Einem Nutzer oder Mieter ist nur zu bestimmten Zeitpunkten ein vernünftiges Lüftungsverhalten aufzubürden. Nämlich nur dann, wenn der Mieter und Nutzer auch die Möglichkeit hat, die Wohnung zu lüften. In seiner Abwesenheit kann also der notwendige Luftaustausch nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund der Streitigkeiten haben die Gerichte geurteilt, dass die Durchlüftung einer Wohnung zur Vermeidung von Bauschäden nicht dem Mieter zugemutet werden kann. Eine Wohnung muss also baulich die Kriterien erfüllen, die die erforderliche Raumluftqualität ohne Nutzereinwirkung gewährleistet.

 
  Hier verschieben sich nun die Haftungsrisiken deutlich. War vormals der Mieter und Nutzer im Fokus der Haftung, ist nun der Bauherr, Vermieter und Planer der Verantwortliche und Gewährleistende. Damit ist bei der Errichtung eines neuen Gebäudes oder bei der Sanierungen von Bestandsgebäuden, die die Luftdichtigkeit des Gebäudes nachhaltig verändern, ein Lüftungskonzept zwingend vorgeschrieben. Die Norm wird an diesem Punkt ganz konkret. Dort heißt es:

„Eine Instandsetzung / Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden Wert von 4,5 h-

im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden

und


im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.“

Weiter steht in der DIN 4106-6 geschrieben:
„Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.“(Ein Energieberater, oder Schornsteinfegermeister)

Der Teil 6 der DIN 1946 regelt, wie die (unkontrollierte) Infiltration von Luft durch Gebäuderitzen zu bewerten ist und wann lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich werden. Ist dies der Fall, was regelmäßig bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen ist, dann erfolgt eine Ausarbeitung der möglichen Maßnahmen zur geregelten Lüftung. Dabei kommen sehr unterschiedliche Systeme zum Einsatz, die von einfachen, stellbaren Außenluftdurchlässen in den Wänden bis hin zu komplexen Zu-/Abluft-Anlagen mit Wärmerückgewinnung reichen.

 
 

Wenn Sie ein Lüftungskonzept benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden!

www.schofix.de
und
www.cleantube.de